Kann ich die mündlichen kommissionellen Abschlussprüfungen auch zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren als zum regulär geplanten Termin?

Ja, im Ausnahmefall ist das möglich. In diesem Fall werden zusätzlich Prüfungsgebühren verrechnet, denn im Kursbetrag ist nur der erste Prüfungsantritt enthalten.

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