Was muss ich bei der gewerblichen Ausübung am Tier/Menschen beachten?

14. Oktober 2020.

Du arbeitest selbstständig am gesunden Tier bzw. am gesunden Menschen – jegliche Untersuchung, Diagnose oder Therapie bleibt den dafür berechtigten Berufsgruppen (Tierärztinnen/Tierärzte, Ärztinnen/Ärzte, Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten, etc.) vorbehalten! Auch in Zusammenarbeit mit diesen Berufsgruppen bleibt die Verantwortung für Deine Tätigkeit bei Dir und darf sich ausschließlich am gesunden Menschen bzw. am gesunden Tier orientieren.

Weiterführende Informationen bekommst Du bei der Bezirksstelle der Wirtschaftskammer in Deiner Nähe oder online.